Gibt mir das SBGG ein Recht auf Zutritt zu geschlechtergetrennten Räumen?
Die Bundesregierung hat klargestellt: Der Geschlechtseintrag nach dem SBGG begründet keinen Anspruch auf Schutzräume. Was das rechtlich heißt — und was für dich im Alltag daraus folgt.
22. August 2026 · 6 min