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FTM Kompass

AWMF-S3-Leitlinie 138/001: Was sie verlangt — und was nicht

„Die Leitlinie schreibt vor, dass …“ — du nickst und weißt nicht, ob es stimmt. Was die AWMF-S3-Leitlinie tatsächlich verlangt, damit du im Erstgespräch nicht raten musst.

15. Januar 2026 · 3 min

Auf dieser Seite

Wenn du gerade in einer Krise bist — Telefonseelsorge 0800 111 0 111 (24/7, kostenfrei, anonym). Dieser Artikel ist keine medizinische Beratung.


Du sitzt im Erstgespräch und hörst: „Die Leitlinie schreibt vor, dass …”. Du nickst. Du weißt nicht, ob das stimmt. Du fragst dich, ob deine Behandler:in die Leitlinie genau zitiert oder eine eigene Vorstellung davon. Du gehst raus und weißt nicht, was du glauben sollst.

Die AWMF-S3-Leitlinie 138/001 ist kein Geheimdokument. Sie ist veröffentlicht (Fassung 2018, aktuell in Überarbeitung — die Grundprinzipien gelten weiter). Sie ist auch nicht dein Feind.

Was die Leitlinie tatsächlich tut

Sie ist eine Behandlungs-Empfehlung. Sie beschreibt, wie geschlechtsinkongruente und geschlechtsdysphore Menschen behandelt werden — nicht, wie sie geprüft werden. Ihre Sprache ist die einer fachlichen Empfehlung, nicht einer Zulassungs-Voraussetzung. Wo es um Voraussetzungen geht, beschreibt sie Inhalte (Diagnostik, psychotherapeutische Begleitung, Aufklärung, informierte Einwilligung), nicht starre Schwellen.

Das klingt wie eine Spitzfindigkeit. Praktisch ist es nicht: Es ist der Unterschied zwischen einer Leitlinie, die deine Behandler:in stützt, und einer Leitlinie, die du als Hürde liest.

Was sie nicht verlangt

Eine starre 12-Monats-Alltagsrolle als Pflicht. Eine bestimmte Therapiedauer. Ein psychiatrisches Gutachten im rechtlichen Sinn. Eine Pflicht-Reihenfolge bestimmter OPs. Eine Pflicht zur HRT-Erprobung vor jeder OP. Das alles wird teils trotzdem so gehandhabt — aber dann ist es Praxis einzelner Behandler:innen oder Krankenkassen, nicht der Wortlaut der Leitlinie. Wer die Leitlinie kennt, kann freundlich, aber bestimmt nachfragen, wo eine Behandler:in eine Forderung herleitet.

Was sie verlangt

Fachlich saubere Diagnostik. Aufklärung über reversible und irreversible Wirkungen. Informierte Einwilligung. Begleitung in der Tiefe, die der individuelle Fall braucht. Einzelfallabwägung. Das sind keine niedrigen Anforderungen — aber es sind ehrliche, fachliche Anforderungen, die für dich und mit dir gemacht werden, nicht über dich.

Die Frage, die wirklich hilft

Nicht: „Habe ich Anspruch?” Sondern: „Kann meine Behandler:in mir konkret zeigen, an welcher Stelle der Leitlinie ihre Einschätzung steht — oder ist das ihre Praxis-Auslegung?” Das ist eine freundliche Frage. Sie hat die Macht, ein Gespräch zu drehen.

Was wirklich hilft

Die Leitlinie als Patient:in nicht selber durchexegieren — das ist nicht deine Aufgabe. Aber wissen, dass sie veröffentlicht ist und dass deine Behandler:in dich auf konkrete Stellen verweisen kann. Eine Behandler:in zu wechseln ist keine Niederlage, wenn jemand mit Praxis-Mythen statt mit Leitlinien-Inhalten arbeitet. Und: Trans-Sprechstunden kennen die Leitlinie typischerweise gut.

Was dieser Artikel nicht ist

Keine medizinische Übersetzung der Leitlinie. Keine Indikations-Formulierung. Keine fachärztliche Beratung. Wer die fachärztliche Indikation strukturieren will — mit Musterschreiben, die die Leitlinie sauber abbilden, gedacht für die Behandler:in als Schreib-Hilfe — findet das im Indikations-Guide des FTM-Kompass. Dieser Artikel räumt nur das Missverständnis aus.


Die Leitlinie ist auf deiner Seite. Sie wird manchmal so zitiert, als wäre sie es nicht. Das ist nicht dasselbe.


Beratungsstellen

  • Trans-Sprechstunden an Universitätskliniken
  • dgti, Bundesverband Trans*
  • AWMF-Register (awmf.org) — die Leitlinie ist öffentlich

Quellen & rechtliche Grundlagen

  • AWMF-S3-Leitlinie 138/001 „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit: Diagnostik, Beratung, Behandlung” (Registernummer 138/001, awmf.org) — Fassung 2018, seit Okt. 2023 abgelaufen und in Überarbeitung.
  • WPATH Standards of Care, Version 8 (SOC-8) — international, ergänzend zur AWMF-Leitlinie
  • Patientenrechtegesetz, BGB §§630a ff. (Behandlungsvertrag, Aufklärung)
  • ICD-11 HA60 (Geschlechtsinkongruenz) — aktuellere Diagnose-Klassifikation
  • dgti e.V. — Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (dgti.org)

Rechts- und Leitlinienstände vor Veröffentlichung auf Aktualität prüfen (Stand: Mai 2026).


Disclaimer: Dieser Artikel ist keine medizinische Beratung. Maßgeblich ist die aktuelle Fassung der AWMF-S3-Leitlinie 138/001 und die fachliche Einschätzung deiner Behandler:in. Edition 1.0, Stand Mai 2026.

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